Aussetzung der Kontaktnachverfolgung im schulischen Bereich

Den Priorisierungskriterien des RKI folgend wird das Gesundheitsamt ab sofort die Ermittlung von
engen Kontaktpersonen und die Veranlassung von Quarantänemaßnahmen auf Einrichtungen mit
Personen beschränken, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben (insbesondere
im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung).

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