Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 11.04.2021 ändern sich die Bestimmungen für die Selbsttests der Schüler wie folgt:
Eine schriftliche Einverständniserklärung ist NICHT zwingend notwendig.
Wenn also ein Kind im Unterricht erscheint, so wird es getestet.
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